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Das Internetseite www.park-inn-mannheim.de ist ein Produkt der BRE Nine Hotel Operations GmbH.
Park Inn Mannheim
Am Friedensplatz 1
68165 Mannheim, Germany
Telefon: +(49) 621 976 700

Geschäftsführende Gesellschaft:
BRE Nine Hotel Operations GmbH
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50668 Köln
Tel.: +49 (0)221 / 973 056-0
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50668 Köln


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Die Inhalte sind urheberrechtlich, als wesentliche Teile von Datenbanken oder als sonstige gewerbliche Schutzrechte geschützt. Alle Rechte vorbehalten.


Insbesondere dürfen Nachdrucke, öffentliches Zugänglichmachen, insbesondere durch Aufnahme in fremde Internetangebote und Online-Dienste, Links auf die Seite der BRE Nine Hotel Operations GmH sowie Vervielfältigungen auf Datenträger aller Art, z.B. CD-ROM, DVD-ROM usw., auch auszugsweise, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BRE Nine Hotel Operations GmH erfolgen. BRE Nine Hotel Operations GmH haftet nicht für unverlangt übermittelte Inhalte, Manuskripte, Fotos etc. Für Inhalte von Webseiten, auf die durch einen Link verwiesen wird und Inhalte, die ausdrücklich oder konkludent, z.B. mittels Urhebervermerk oder entsprechendes Branding als fremde Inhalte gekennzeichnet sind, übernimmt die BRE Nine Hotel Operations GmH.
Wir verwenden Ihre persönlichen Daten manuell und mit Hilfe von Datenverarbeitungs-systemen zu den folgenden Zwecken: a) Erfüllung Ihrer Wünsche (keine Zustimmung erforderlich) und b) Durchführung von Marketing- und Werbeaktivitäten sowie Zusenden von Informationen über Dienstleistungen und Produkte unseres Unternehmens (Zustimmung erforderlich). Sie sind zwar nicht verpflichtet, uns Ihre Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten zu geben, doch dies ist für die Erfüllung Ihrer Wünsche notwendig. Ihre Daten können unter Umständen an andere kontrollierte oder Partner-Unternehmen weitergeleitet werden. Die Daten werden nicht öffentlich bekannt gegeben. Abschließend möchten wir Sie noch daran erinnern, dass Sie sich zur Ausübung Ihrer in Absatz 7 dargelegten Rechte bezüglich des Schutzes Ihrer persönlichen Daten (Zugriff, Änderung, Löschen, Einwände gegen die Bearbeitung Ihrer Daten usw.) schriftlich an die für die Datenbearbeitung zuständige Person wenden müssen. Adresse: Park Inn Mannheim , Am Friedensplatz 1 Mannheim, 68165, Germany, +49 621 97670 0


Geschäftsführer: Anders Braks, Gary Michael Sumers, Glenn Emilio Alba
USt.-IdNr. DE226820818| HRB 58022 | Amtsgericht Köln

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Zimmern

I. Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

II. Bereitstellung
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.

III. Stornobedingungen
- Stornierung bis 90 Tage vor Ankunft: vollständige Abbestellung möglich
- Bis 60 Tage vor Ankunft: 5O% des vereinbarten Preises
- Bis 45 Tage vor Ankunft: 80% des vereinbarten Preises
- Bis 10 Tage vor Ankunft: 90% des vereinbarten Preises

Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel bis spätestens 3 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.

IV. Abreise
Der Gast wird gebeten, seine Abreise dem Empfang bis spätestens 10:00 Uhr mitzuteilen. Die Abreise sollte bis 12:00 Uhr erfolgen, andernfalls muß eine Absprache mit dem Empfang getroffen werden.

V. Deposits
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum gefragten Termin (sofern kein Terminangabe spätestens 30 Tage vor Ankunft) geleistet, so entbindet dies den Hotelier unmittelbar von getroffenen Vereinbarungen.

VI. Verbindlichkeiten von Angeboten
1. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt).

2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

3. Änderungen der gesetzlichen MwSt. gehen zu Lasten des Veranstalters.

VII. Zahlung
Gastrechnungen sind sofort bar netto Kasse zu zahlen. Sämtliche Gastkonten werden wöchentlich zahlbar.

VIII. Rechnungsstellung
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen übersandte Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen netto zahlbar. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden nach Mahnung mit einem monatlichen Verzugszins von 9% (je angefangener Monat) belegt.

IX. Weckaufträge
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzanspüche aus Unterlassung sind jedoch ausgeschlossen.

X. Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

XI. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der örtliche Sitz des Hotels.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Reservierung von Konferenz- und Banketträumen

I. Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag über die Reservierung und Nutzung der Konferenz- und Banketträume sowie ggf. der Hotelzimmer (nachfolgend: Veranstaltungsvereinbarung) zwischen dem Betreiber des Hotels (nachfolgend: Hotel) und dem Kunden kommt durch Angebot und Annahme zustande.

2. Die Erklärungen des Hotels sind für das Hotel nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.

3. Mit dem Abschluß des Vertrages hat der Kunde die Leistungen des Hotels endgültig und fest bestellt. Der Kunde wird aus diesem Vertrag auch dann allein berechtigt und verpflichtet, wenn er mit dem Veranstalter nicht identisch ist.

II. Rücktritt und Kündigung durch das Hotel
1. Dem Hotel steht ein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages im Falle unverschuldeter Betriebsstörungen während der Veranstaltungstage, einschließlich Betriebsstörungen aufgrund eines Streiks zu.

2. Dem Hotel steht im übrigen ein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrages in den gesetzlich geregelten Fällen zu.

III. Rücktritt, Kündigung und Stornierung durch den Kunden
1. Dem Kunden steht ein Recht zum Rücktritt und zur Kündigung in den gesetzlich geregelten Fällen zu.

2. Nimmt der Kunde die Leistungen des Hotels ganz oder teilweise nicht ab, ohne daß ihm ein Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, ist er verpflichtet, die Nichtabnahme der Leistung dem Hotel unverzüglich anzuzeigen. Das Hotel ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Es ist in diesem Fall ferner berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Hotelzimmer und/oder Konferenz- und Banketträume anderweitig zu vermieten.

3. Das Hotel kann im Fall von Ziffer 2 das vereinbarte Entgelt verlangen, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Eine kostenfreie Kündigung seitens des Kunden, ist bis acht Wochen vor dem geplantem Veranstaltungstermin möglich. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt gilt die folgende Anrechnung der ersparten Aufwendungen:

a) Der Wert der ersparten Aufwendungen wird wie folgt bestimmt:

- Wurden neben den Konferenz- und Banketträumen auch Hotelzimmer für die Veranstaltungsteilnehmer gebucht, beträgt der Abzug für ersparte Aufwendungen je nicht erschienenem Veranstaltungsteilnehmer pauschal 30 Prozent des je Veranstaltungsteilnehmer vereinbarten Entgeltes, wenn der Kunde spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt hat, er werde die Leistungen insoweit nicht abnehmen, im übrigen 20 Prozent des vereinbarten Entgeltes.
- Wurden nur Konferenz- und Banketträume gebucht, beträgt der Abzug für ersparte Aufwendungen je nicht erschienenem Veranstaltungsteilnehmer pauschal 40 Prozent des je Veranstaltungsteilnehmer vereinbarten Entgeltes, wenn der Kunde spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt hat, er werde die Leistungen nicht abnehmen, im übrigen 30 Prozent des vereinbarten Entgeltes.
- Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, daß die ersparten Aufwendungen höher waren. Das Hotel hat die Möglichkeit, nachzuweisen, daß die ersparten Aufwendungen geringer waren.

b) Vermietet das Hotel die reservierten Hotelzimmer und/oder Konferenz- und Banketträume anderweitig, so wird das hieraus Erlangte in voller Höhe angerechnet.

4. Weiterführende gesetzliche Ansprüche des Hotels bleiben unberührt.

IV. Mängel/Haftung des Hotels / Schadenersatz
1. Werden während der Veranstaltung Mängel oder ähnliches festgestellt, muß der Kunde das Hotel unverzüglich unterrichten, um dem Hotel die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu prüfen und zu beseitigen. Unterläßt der Kunde dies schuldhaft, ist der Anspruch auf Kündigung, Schadenersatz und Minderung ausgeschlossen.

2. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund von Fehlern der vermieteten Sachen stehen dem Kunden nur zu, wenn der Mangel infolge eines Umstandes entstanden ist, den das Hotel zu vertreten hat, oder wenn das Hotel mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist.

3. Weitergehende Schadenersatzansprüche und Schadenersatzansprüche aus anderen rechtlichen Gründen stehen dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Hotels bzw. seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

V. Schadenersatzansprüche des Hotels
Schadenersatzansprüche stehen dem Hotel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu, wobei der Kunde auch für Schäden haftet, die durch den Veranstalter oder Veranstaltungsteilnehmer schuldhaft verursacht worden sind.

VI. Gestaltung der Konferenz- und Banketträume, Mitbringen von Gegenständen
1. Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände dürfen nur mitgebracht werden, wenn sie den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Auf Verlangen des Hotels ist der Kunde verpflichtet, die Unbedenklichkeit durch die Feuerwehr bestätigen zu lassen. Liegt eine Bestätigung nicht vor, dürfen die Materialien und Gegenstände nicht mitgebracht werden.

2. Dekorationsmaterial und sonstige Ausstattungsgegenstände für die Veranstaltung kann der Kunde innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern. Er muß sie innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abholen.

3. Dekorationsmaterial und ähnliche Gegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstigen Einrichtungsbestandteilen des Hotels nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Hotels angebracht werden.

4. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

VII. Entgelt
1. Das Entgelt ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

2. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn das Hotel den Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, anerkannt hat oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.

VIII. Sonstiges
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.